Workload und ECTS

Letztes Update am 22. Januar 2024

Der Workload im Studium wird für alle Module im Bachelor- und Master-Studium Wirtschaftsingenieurwesen individuell berechnet. Er umfasst den Arbeitsumfang, den ein durchschnittlich begabter Studierender aufbringen muss, um eine angemessene Leistung zu erbringen. Folglich ist die tatsächliche Arbeitsbelastung der Studierenden höchst unterschiedlich.

Workload und Arbeitsbelastung

Der geforderte Workload (die Arbeitsbelastung) eines Studierenden wird anhand eines europäischen Punktesystems (ECTS = European Credit Transfer System) gemessen. Dabei sind sogenannte Leistungspunkte (“Credits”) ein Maß für die studentische Arbeitsbelastung. Diese schließt sowohl Präsenzphasen als auch Selbstlernphasen und Prüfungsphasen mit ein. Allerdings auch Praxisphasen, Projektarbeiten, Fallstudien, Forschungs- und Entwicklungsprojekte, wissenschaftliche Arbeiten, fremdsprachige Lehrveranstaltungen oder Auslandsaufenthalte können mit in das Studium einbezogen werden.

Was sind ECTS-Punkte?

Einen ECTS-Punkt soll eine Hochschule genau dann vergeben, wenn die zu erwartende Arbeitsbelastung eines durchschnittlich begabten Studierenden etwa 25 bis 30 Stunden beträgt, um eine angemessene Leistung zu erbringen. Zusätzlich sind pro Studienjahr 60 ECTS-Punkte zu vergeben. Somit entspricht diese einer Jahresarbeitsbelastung von 1.500 bis 1.800 Stunden. Jedoch ist diese Rechnung nicht unproblematisch. Denn die Vorlesungszeit pro Studienjahr umfasst in Deutschland in der Regel nur 30 Wochen.

60 ECTS in 30 Wochen?

Nur wenn die Prüfungen in der vorlesungsfreien Zeit liegen, sind die 1.500 bis 1.800 Stunden auf 40 bis 45 Wochen verteilbar. Und nur dann kommt man auf einen Workload im Studium von etwa 40 Stunden pro Woche. Wenn dagegen die Prüfungen in die Vorlesungszeit integriert sind, stehen nur etwa 30 Wochen pro Jahr zur Verfügung. Dann steigt die Arbeitsbelastung auf 50 Stunden und mehr pro Woche, was auf Dauer schwierig zu realisieren ist. Folglich muss ein Teil der Arbeitsbelastung auf die sogenannten Semesterferien entfallen (wogegen überhaupt nichts spricht), um eine akzeptable wöchentliche Arbeitszeit für die Studenten zu erreichen.

Ein sehr wichtiger Aspekt der neuen Bachelor– und Masterstudiengänge ist die Modularisierung der Lehrinhalte. Unter einem Modul versteht man “einen mit Lernzielen versehenen Verbund von inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmten Stoffgebieten und Lehrveranstaltungen”, der eine in sich geschlossene, studienbegleitend geprüfte und mit Leistungspunkten ausgewiesene Studieneinheit bildet. Dabei sollte die Studieneinheit einen gewissen Mindestumfang nicht unterschreiten. Im Ergebnis weisen viele Hochschulen 5 Leistungspunkte als Minimum für ein Modul aus.

ECTS-Punkte zur Vergleichbarkeit

Es handelt sich beim Ausweis von ECTS-Punkten um einen großen Fortschritt. Denn in der alten Welt der Diplom-Studiengänge fehlte diese Berechnung in der Regel vollständig. So war es möglich, Studiengänge zu konzipieren, die in der Regelstudienzeit kaum zu bewältigen waren. Damit sollte jetzt also Schluss sein.

Die Möglichkeit, ECTS-Punkte zu sammeln und sich diese anerkennen zu lassen, sind für viele Studenten im Ausland bei der Erbringung von Prüfungsleistungen sehr wichtig. Denn nur so können Sie die geplante Studiendauer einhalten.

ECTS-Punkte im Auslandsstudium

Das während des Auslandsaufenthaltes Gelernte soll natürlich idealerweise auch für das Inlandsstudium anzuerkennen sein, um die Studiendauer an der Heimathochschule nicht zu verlängern. Ganz selbstverständlich ist die Anerkennung aber leider nicht. Und das, obwohl der studentische Workload an immer mehr Hochschulen im In- und Ausland über ECTS-Punkte gemessen wird. Außerdem sind die Lehrinhalte in Modulbeschreibungen festgelegt. Der Deutsche Akademische Austauschdienst berichtet, dass deutsche Hochschulen lediglich ca. 40% der im Ausland erbrachten Leistungen in Deutschland voll anerkennen.

ECTS-Punkte durch Learning Agreements absichern

Eine sichere Methode, die eigenen Leistungen „abzusichern“, sind sogenannte Learning Agreements. Hierbei handelt es sich um Absprachen zwischen der Heimat- und der Gasthochschule. In diesem Vertrag, den die Hochschulen sowie der Studierende unterschreiben, ist die Anerkennung der Leistungen vorab zugesichert. Voraussetzung dafür ist, dass die Studenten die Leistungen während des Auslandsaufenthaltes auch tatsächlich erbringen.

Natürlich lassen sich auch nicht immer ausreichend Studieninhalte an der Gasthochschule finden, die zum eigenen Lehrplan passen. In diesem Fällen wird es unvermeidbar sein, dass eine Anerkennung nur in Teilbereichen erfolgen kann. Dennoch bringt ein Auslandsaufenthalt unverzichtbare Erfahrungen mit. Deshalb sollte man auch dann über ein Auslandssemester nachdenken, wenn die Zahl der ECTS-Punkte klein ist, die anzuerkennen ist.