Erneuerbare Energien Gesetz EEG

Letztes Update am 22. Januar 2024

Im Jahr 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, in Kraft und wurde seitdem mehrmals reformiert. Das Gesetz ersetzt das schon im Jahr 1991 gültige Stromeinspeisegesetz. Das EEG dient der verstärkten Förderung von Strom aus regenerativen Quellen und hat sich als effektives und effizientes Instrument herausgestellt. Durch den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix in Deutschland tragen sie zunehmend zu einer deutlichen Minderung der Kohlendioxidemissionen im Bereich Stromerzeugung bei, sagt Nicolas Schettle, Studierender im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der htw saar.

Das EEG im Überblick

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine wichtige gesetzliche Grundlage für die Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland. Es trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft und wurde seitdem mehrfach novelliert. Das Ziel des EEG ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland zu erhöhen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Das EEG regelt unter anderem die Vergütung für den Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird. Hierbei wird eine feste Vergütung für einen bestimmten Zeitraum garantiert, um Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Technologien zu erhöhen. Die Höhe der Vergütung ist dabei abhängig von der Art der erneuerbaren Energiequelle und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.

Darüber hinaus regelt das EEG auch den Vorrang erneuerbarer Energien bei der Einspeisung ins Stromnetz sowie den Ausbau der Stromnetze. Es legt fest, dass Netzbetreiber den Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugt ins Netz einspeisen müssen und dafür sorgen müssen, dass die Netze ausgebaut werden, um die Einspeisung zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben und eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten.

Eine weitere wichtige Regelung des EEG ist das sogenannte EEG-Umlagesystem. Hierbei wird eine Umlage auf den Strompreis erhoben, um die Förderung erneuerbarer Energien zu finanzieren. Die Höhe der Umlage wird jährlich von der Bundesnetzagentur festgelegt und ist abhängig von der Entwicklung der Vergütungen für erneuerbare Energien sowie von anderen Faktoren wie dem Stromverbrauch.

Insgesamt hat das EEG seit seiner Einführung dazu beigetragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland erheblich zu erhöhen. Mittlerweile stammt über 40 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien wie Windkraft, Solarenergie oder Biomasse. Das EEG wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der Förderung erneuerbarer Energien spielen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz und zu mehr Nachhaltigkeit leisten.

Zweck des EEG

Laut §1 des EEG verfolgt es den Zweck,

  • eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zu ermöglichen,
  • die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung durch die Betrachtung langfristiger externer Effekte zu verringern,
  • fossile Energiereserven zu schonen,
  • die technologische Weiterentwicklung zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.

Im EEG ist ebenfalls der geplante Ausbau der erneuerbaren Energien für die kommenden Jahrzehnte festgelegt. So sollen im Jahr 2025 bereits 40 bis 45 % des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Und als weitere Meilensteine sind 55 bis 60 % für das Jahr 2035 und mindestens 80 % für das Jahr 2050 festgelegt.[1]

Pflichten der Netzbetreiber

Durch das EEG sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet Anlagen, zur Gewinnung von erneuerbaren Energien vorrangig an ihr Netz anzuschließen, den erzeugten Strom bevorzugt abzunehmen und ihn weiterzuleiten. Dabei wird der generierte Strom mit der so genannten Einspeisevergütung gefördert. Allerdings betrifft dies lediglich Anlagen, die ohne Förderung keine wirtschaftliche Rentabilität aufweisen würden. Aus diesem Grund gilt die Förderung für Anlagen zur Nutzung von Windenergie, Solarstrahlung, Erdwärme (Geothermie) generell. Dagegen werden Biomasseanlagen lediglich bis zu einer Größe von 20 Megawatt (MW) und Wasserkraftanlagen nur als Neubauten gefördert.[2]

Im Hinblick auf die Photovoltaikförderung ist das zentrale Element des EEG die Einspeisevergütung, die für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde gezahlt wird. Durch sie wird den Betreibern von Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage garantiert. Jedoch gilt die Förderung seit 2012 nur noch für Anlagen bis maximal 100 Kilowatt und beträgt aktuell für Anlagen bis 10 Kilowatt 9,97 Cent/kWh (Stand: Dezember 2019). Dagegen ist bei Anlagen, die eine größere Leistung als 100 Kilowatt aufweisen, eine Direktvermarktung des Stroms verpflichtend, wobei die Förderung in Form einer Marktprämie an den Betreiber gezahlt wird.[3]

Also ist der Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, den durch Photovoltaikanlagen generierten Strom zu der festgelegten Einspeisevergütung abzunehmen. Der Netzbetreiber verkauft den Strom dann an der Energiebörse weiter, allerdings zu einem geringeren Preis als dem der Einspeisevergütung, was ihm natürlich Verluste einbringt. Das EEG sorgt dafür, dass dem Betreiber diese Verluste erstattet werden.[4] Es ist geregelt, dass die Vergütungszahlungen durch eine bundesweite Umwälzung auf die gesamte an den Endverbraucher gelieferte Strommenge umgelegt werden. Man spricht von der so genannten EEG-Umlage.[5]

Definition der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage ist ein festgesetzter Betrag, der jedes Jahr neu bestimmt wird. Dieser Betrag wird für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom zusätzlich zum normalen Strompreis berechnet. Große Unternehmen, die international agieren und eine hohe Menge an Energie verbrauchen, sind von dieser Umlage ausgeschlossen, um auf den internationalen Märkten wettbewerbsfähig zu bleiben.[6]

„Die EEG-Umlage ergibt sich aus einer Prognose der Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2019 unter Berücksichtigung des Kontostandes am 30. September 2018. Sie wird von den Übertragungsnetzbetreibern auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie der Erneuerbare-Energien-Verordnung festgelegt und bis zum 15. Oktober veröffentlicht. Zu diesem Zweck erstellen die Übertragungsnetzbetreiber unter Einbeziehung etablierter Forschungsinstitute eine wissenschaftlich gestützte Prognose zu ihren erwarteten Ausgaben (insbesondere Vergütungen und Marktprämien für die Anlagenbetreiber) und Einnahmen (insbesondere aus der Vermarktung des EEG-Stroms) sowie zur Höhe des umlagerelevanten Stromverbrauchs. Bei der Festlegung der EEG-Umlage werden der Stand des EEG-Kontos zum 30. September sowie eine Liquiditätsreserve berücksichtigt. Die Bundesnetzagentur prüft im Rahmen ihrer Missbrauchsaufsicht, ob bei der Festlegung der EEG-Umlage die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.“ [7]

Entwicklung der EEG-Umlage

Wie man in der nachfolgenden Abbildung sehen kann ist die EEG-Umlage seit dem Jahr 2003 fast durchgehend angestiegen. Sie ist von einem Wert von 0,41 Cent pro kWh auf aktuell 6,41 Cent pro kWh (Stand: Dezember 2019) angestiegen. Die Hochrechnung für das Jahr 2020 ergibt eine erneute Steigerung der Umlage auf ca. 6,76 Cent pro kWh, was einer Steigerung um insgesamt 1548 % seit dem Jahr 2003 entspricht.

Entwicklung der EEG-Umlage

Entwicklung der EEG-Umlage

Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch

Aber nicht nur die EEG-Umlage ist stark angestiegen, sondern damit zusammenhängend auch der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland. Wie man in der nachfolgenden Abbildung erkennen kann, ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland von 7,7 % im Jahr 2003 auf aktuell ca. 43 % (Stand: Dezember 2019) angestiegen, was bereits als sehr positive Entwicklung zu bewerten ist.

Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch

Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch

Stromerzeugung in Deutschland

Die Bruttostromerzeugung definiert die insgesamt in Deutschland produzierte Strommenge. Wenn man nun von diesem Wert die durch Kraftwerke eigens verbrauchte Strommenge und die Transportverluste abzieht, ergibt sich die dem Endverbraucher zur Verfügung stehende Strommenge. Durch die Stilllegung alter Industrie- und Kraftwerksanlagen in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung nahm die Stromerzeugung 1990 bis 1993 in Deutschland zunächst ab. In Folge des wachsenden Strombedarfs in den kommenden Jahren ist die Menge der Stromerzeugung dann fast durchgehend angestiegen.[8]

Nachfolgend ist die Entwicklung der Einspeisevergütung von dem Jahr 2000 bis 2019 dargestellt. Sie hat maßgeblichen Anteil an der Entscheidung, ob sich die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt oder eben nicht. Wenn man nun die Einspeisevergütung mit dem zu zahlenden Strompreis für den Verbraucher vergleicht, fällt auf, dass es bis zu dem Jahr 2012 in jedem Fall rentabler war, den produzierten Strom komplett in das Netz einzuspeisen, da die Einspeisevergütung höher war als der Strompreis. Ab diesem Zeitpunkt allerdings war es sinnvoller so viel wie möglich des produzierten Stroms selbst zu verbrauchen. Jedoch sind dabei einige steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen, die später genauer dargestellt werden.

Entwicklung der Einspeisevergütung nach Einführung des EEG

Entwicklung der Einspeisevergütung nach Einführung des EEG

Quellen zum Erneuerbare Energien Gesetz EEG

[1] Vgl. Umweltbundesamt (2019), Onlinequelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-gesetz#erfolg

[2] Vgl. Umweltbundesamt (2019), Onlinequelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-gesetz#erfolg

[3] Vgl. Umweltbundesamt (2019), Onlinequelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-gesetz#erfolg

[4] Vgl. Solaranlage.eu (o.J.), Onlinequelle: https://www.solaranlage.eu/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/erneuerbare-energien-gesetz

[5] Vgl. Umweltbundesamt (2019), Onlinequelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-gesetz#erfolg

[6] Vgl. Solaranlage.eu (o.J.), Onlinequelle: https://www.solaranlage.eu/photovoltaik/wirtschaftlichkeit/erneuerbare-energien-gesetz

[7] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2019), Onlinequelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE /Downloads/E/eeg-umlage-2019-fakten-hintergruende.pdf?__blob=publicationFile&v=14

[8] Vgl. Solarify (2020), Onlinequelle: https://www.solarify.eu/2020/01/06/747-grundsaetzliches-vom-uba-zum-beginn-des-jahrzehnts/