Studienfinanzierung als Ausländer

Letztes Update am 22. Januar 2024

Die Studienfinanzierung als Ausländer bietet in Deutschland ein paar Besonderheiten. Natürlich muss jeder Student sicherstellen, dass er sich das Studium auch wirklich leisten kann. Und dafür braucht man Geld, sonst kann man den Alltag nicht finanzieren.

Bafög für ausländische Studierende

Wer als Ausländer in Deutschland studieren möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen Bafög erhalten. Dabei treffen einige dieser Voraussetzungen alle Ausländer, die Bafög erhalten wollen. Allerdings bei anderen werden Ausländer in zwei Gruppen unterteilt. Einerseits wird  unterschieden – wie auch beim Auslands-Bafög für Deutsche – nach Ausländern, die aus einem Land der Europäischen Union (EU) kommen. Andererseits kategoriisiert man Ausländer, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes (Nicht-EU) haben.

Alle ausländischen Studenten können in Deutschland Bafög erhalten, wenn mindestens ein Elternteil (Vater oder Mutter) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Alternativ kann der Student selbst mit einem Mann (oder einer Frau) mit deutschem Pass verheiratet sein.

Besonderheiten zur Studienfinanzierung

Ergänzend gilt das Gleiche auch für anerkannte Heimatlose, Asylberechtigte, Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (und die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind) sowie für anerkannte Flüchtlinge und Ausländer, die Abschiebungsschutz genießen. Denn wer aus einer dieser Gruppen stammt und in Deutschland studiert, kann sich durch den Staat mit Bafög fördern lassen.

Darüber hinaus gibt es für Ausländer aus EU-Mitgliedsstaaten zwei zusätzliche Möglichkeiten, in Deutschland Bafög zu bekommen. Entweder muss der künftige Studierende vor der Aufnahme des Studiums in Deutschland gearbeitet haben. Dabei muss “grundsätzlich ein inhaltlicher Zusammenhang” zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem künftigen Studium bestehen.  Oder der Studierende hat aufgrund des europäischen Freizügigkeitsgesetzes als Kind oder Ehegatte das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland. Auch gilt dies, wenn das Kind / der Ehegatte älter als 20 Jahre ist und von seinen Eltern / Ehegatten keinen Unterhalt bekommt.

Bedingungen zur Studienfinanzierung

Für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten gibt es mehrere Bedingungen, von denen aber nur eine erfüllt werden muss, um Bafög erhalten zu können:

Entweder hat der Student vor dem Beginn seines Studiums mindestens fünf Jahre in Deutschland gearbeitet (rechtmäßig; eine Ausbildung oder Ferienjobs zählen nicht).  Oder mindestens ein Elternteil (Vater oder Mutter) war innerhalb der letzten sechs Jahre vor Beginn der Ausbildung mindestens drei Jahre in Deutschland rechtmäßig erwerbstätig gewesen. Von dieser Regelung kann(!) man absehen, wenn die Erwerbstätigkeit aus einem von Vater oder Mutter nicht zu vertretenden Grunde nicht ausgeübt worden ist und er / sie im Inland mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen ist. Dabei zählen zu diesen “nicht zu vertretenden” Gründen unter anderem Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit oder Mutterschaftsurlaub.

Beratung beim Bafög-Amt

Letztlich hat ein bestimmter Teil der in Deutschland lebenden Ausländer somit Anspruch auf Bafög. Jedoch gerade bei Ausländern, die Bafög nach den “Regelungen für Ausländer aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten” beantragen wollen, ist zu empfehlen, rechtzeitig einen Beratungstermin bei einem Bafög-Amt in Anspruch zu nehmen. Damit lassen sich die Anerkennung der Erwerbstätigkeit von Vater und / oder Mutter bereits im Voraus klären. Weitere Informationen erhalten sie unter:

http://www.studieren-info.de/bafoeg/bafoeg-fuer-auslaender/