Wirtschafts- und Privatrecht

Letztes Update am 22. Januar 2024

Zu jede Studium des Wirtschaftsingenieurwesens gehören auch rechtswissenschaftliche Lehrangebote, z.B. zum Wirtschafts- und Privatrecht oder zum Arbeitsrecht bzw. Vertragsrecht.

Wirtschafts- und Privatrecht an der htw saar

Das Modul Wirtschafts- und Privatrecht ist ein Pflichtfach des 4. Semesters im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der htw saar. Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 5 Creditpoints 150 Stunden. Davon sind 60 Stunden als Präsenzzeit in der Vorlesung anzusehen. Am Ende des Semesters gibt es eine Probeklausur, die der Dozent im Anschluss darauf bespricht.

Lernziel des Moduls Wirtschaft- und Privatrecht

Lernziel dieses Moduls ist einerseits das Verständnis über die, für Wirtschaftsingenieure, wichtigsten Grundlagen des deutschen Wirtschafts- und Privatrechts. Andererseits zielt die Veranstaltung darauf ab, eine gewisse Sicherheit in Bezug auf die Funktion und die Mechanismen des Zivilrechts aufzubauen. Studierende lernen, selbstständig mit Gesetzestexten umzugehen, die einzelnen Vorschriften auszulegen und sie zueinander in Bezug zusetzen. Sie sollen Lösungsvorschläge für konkrete Fälle aus dem Wirtschaftsprivatrecht entwickeln, indem sie das Problem klassifizieren, den Sachverhalt unter die Merkmale der maßgeblichen Vorschriften subsumieren und daraus das Ergebnis ableiten. Letztendlich ist das Ergebnis anhand allgemeiner rechtlicher Wertentscheidungen nochmal zu überprüfen.

Inhalte von Wirtschafts- und Privatrecht

Als Erstes geht der Professor auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein und klärt die Studierenden über die Grundbegriffe des Rechtssystems auf. Dabei sind unter anderem die Rechtsfähigkeit, die Geschäftsfähigkeit, die Willenserklärung, die Duldungs- und Anscheinsvollmacht, die Verjährung, die Schlechtleistung und der Gläubigerverzug thematisiert. Vertrag und Vertragsfreiheit dienen als zentrale Bausteine des Rechtsverkehrs von Unternehmen. Darauf aufbauend analysiert der Dozent die unterschiedlichen, situationsabhängigen Vertragsabschlüsse (u.a. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Form, Stellvertretung) genauer. Hierzu gilt es auch, die Grundlagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verstehen

Der Professor arbeitet dabei durchgehend mit dem BGB und gibt Hinweise zu den wichtigsten Paragrafen, die daraufhin vorzulesen und Wort für Wort zu untersuchen sind. Spezielle Übungsaufgaben über die Erfüllung von Verträgen oder Leistungsstörungen ähneln den Klausuraufgabenstellungen. Lösungen dazu erarbeitet man in der Vorlesung. Als nächstes bezieht sich der Professor auf das Handelsgesetzbuch (HGB) und behandelt unter anderem die Themen Handelsrecht, -firma, -register, -kauf, -geschäfte, Prokura, Kommissionär, Vertragshändler und Franchising. Hierzu gilt es ebenfalls, die Gesetzestexte zu erörterten und Fallbeispiele durchzusprechen.

Klausur zum Wirtschafts- und Privatrecht

In der Klausur dürfen die beiden Gesetzessammlungen mit farblicher Paragrafen-Markierung zum Zitieren verwendet werden. Zu beachten ist die Nutzung der aktuellen Textausgabe des Kodexes und die vom Professor ausgeteilte „Methodik der Falllösung“s-Datei (für die Herangehensweise an Fallübungen).